Wer kann Mitglied werden?

Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, oder auch Personengemeinschaften oder juristische Personen können einen Aufnahmeantrag stellen. Eine Zugehörigkeit zu einer freimaurerischen Organisation ist für die Fördermitgliedschaft nicht erforderlich.

– E-Mail-Newsletter mit Informationen über aktuelle Projekte und Veranstaltungen
– Das FML Magazin (erscheint quartalsweise, nur online)
– Teilnahme an Online-Treffen, -Vorträgen und -Instruktionen
– Vergünstige Teilnahmepreise für Kolloquien
– Zusendung der WG-Bücher, -Hefte und -Publikationen
– Zugang zur Online-Bibliothek mit über 8.000 freimaurerischen Büchern in PDF-Format (wird zurzeit umstrukturiert und erweitert)
– Mitgestaltungsmöglichkeiten über die örtlichen Abordnungen

Alle Fördermitglieder erhalten von der Gesellschaft herausgegebene Publikationen im Rahmen ihres Jahresbeitrages und ihres Mitgliederstatus per Post zugesendet; mit Ausnahme des FML-Magazins, das nur in digitalem Format erscheint.

Der Verein möchte seine Ziele erreichen, indem er öffentliche Vorträge und Kolloquien veranstaltet, Informationsmaterial bereitstellt und Publikationen herausgibt, mit seinen Interessen an die Öffentlichkeit tritt und Projekte Dritter oder von Mitgliedern und Fördermitglieder unterstützt, die dem Vereinszweck dienen und eine gemeinsame Gesprächsplattform für Freimaurer und Nichtfreimaurer anbietet.

Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge/Großloge samt Bestätigung des Grades muss von Freimaurerinnen/Freimaurern erbracht werden.