Mitgliedschaft:
Jede natürliche Person, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat, Personenvereinigungen und juristische Personen können Fördermitglieder werden, die ein besonderes Interesse an der Forschung und Förderung der Wolfstieg-Gesellschaft e.V. (abgekürzt WSG) haben.

Nicht-Mitglieder:
Die Wolfstieg-Gesellschaft führt zwei Verteiler, in denen auch Nicht-Mitglieder aufgenommen werden:

  1. Verteiler: Unter virtuell@wolfstieg-gesellschaft.org wird der allgemeine Verteiler für die maskuline Bruderkette, sowie für die offenen Wolfstieg-Abende mit Gästen und Partnern verwaltet.
  2. Verteiler: Unter gemischt@wolfstieg-gesellschaft.org wird ein Verteiler nur für Freimaurerinnen/Freimaurer aller Couleur verwaltet, für den oboedienzübergreifenden Austausch, z.Zt. einmal monatlich.
  3. Verteiler: Unter freimaurerinnen@wolfstieg-gesellschaft.org wird ein Verteiler nur für Freimaurerinnen verwaltet, für den oboedienzübergreifenden Austausch, z.Zt. einmal monatlich.
  4. Verteiler: Unter hochgrade4gemischt@wolfstieg-gesellschaft.org wird ein Verteiler für Freimaurerinnen und Freimaurer verwaltet, für den oboedienzübergreifenden Austausch im Hochgrad (ab IV. Grad), z.Zt. einmal im Quartal.

Diese Verteiler sind strikt getrennt, aus Gründen der Deckung, deshalb muss das Anmeldeprozedere gegebenenfalls mehrmals durchlaufen werden.

Freischaltung:
Bei Anmeldung beim Verteiler virtuell@wolfstieg-gesellschaft.org wird man aufgrund des Nachweises, worin der erlangte Grad genannt werden muss, in den entsprechenden Unterverteiler aufgenommen:

1. Unterverteiler: Für Freimaurer-Lehrlinge (I. Grad).
2. Unterverteiler: Für Freimaurer-Gesellen/Mitbrüder (II. Grad).
3. Unterverteiler: Für Freimaurer-Meister (III. Grad),
4. Unterverteiler: Für Freimaurer (ab dem IV. Grad bis zum Kapitel) und
5. Unterverteiler: Für Freimaurer und Freimaurerinnen (ab dem IV. Grad bis zum Kapitel).

Nota bene:
Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei einem oder beiden Verteilern an, unter Angabe Ihres Namens und sofern Sie Freimaurer sind, auch unter Nennung der Loge, Großloge und Ihres bisher erreichten Grades und senden Sie uns dazu bitte einen Nachweis (z.B. per Scan des Logenausweises und/oder die Nennung eines Bürgen der Mitglied ist und/oder durch eine E-Mail des Logensekretärs).

Mitgliedschaft zum Jahresende:
Der Belastungsturnus der WSG-Lastschriften ist zum 3. Februar eines jeden Jahres. Der Februar wurde u.a. gewählt, um den Mitgliedern nicht schon im Januar den Beitrag zu belasten, weil in dem Monat grundsätzlich viele Kosten auf uns alle zukommen.
Es gibt außerdem die Regelung, dass Mitglieder, die vom 01.11. bis zum 31.12. Mitglied werden, erst im Folgejahr mit dem Jahresbeitrag belastet werden aber ihre Mitgliedschaft beginnt umgehend.